Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2025
Sonstiges
16.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2025
Sonstiges
13.06.2025
Sonstiges
06.12.2024
Sonstiges
25.09.2024
Sonstiges
24.06.2024
Sonstiges
25.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.10.2020
Sonstiges
26.08.2020
Eröffnungen
26.08.2020
Sonstiges
02.07.2020
Sicherungsmaßnahmen
13.11.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.05.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.01.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 06.12.2017 bis zum 31.12.2017
03.05.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.01.2018
Neueintragungen